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Aktuelles

08.01.2018 | Pressemeldung

Ausreichende Finanzierung für palliativmedizinische Konsildienste

„Um schwerstkranken Menschen bis zuletzt ein Leben in Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen, müssen wir alles daran setzen eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung gerade auch im ländlichen Raum weiter auf- und auszubauen“, betont Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. 

Einstimmig hat der Gesundheitsausschuss nun einem von Holetschek initiierten Antrag zugestimmt, der eine ausreichende Finanzierung für palliativmedizinische Konsildienste gewährleisten soll.  

Hintergrund des Antrags ist das im Herbst 2015 vom Bundestag verabschiedete Hospiz – und Palliativgesetz (HPG). Mit diesem Gesetz und den seit 2017 gültigen Ausführungsbestimmungen wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, Leistungen von externen Palliativdiensten im Krankenhaus anzubieten und die dafür notwendige Rückvergütung mit den Krankenkassen zu verhandeln. Dr. Manfred Nuscheler, Ärztlicher Direktor der Kreiskliniken Unterallgäu sagt: „Insbesondere für kleinere Kliniken, die nicht in der Lage sind, einen eigenen Palliativdienst aufzubauen, erwächst damit die Möglichkeit, für ihre Patienten eine palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen externen Leistungserbringer anzubieten“. Als Hindernis hat sich allerdings herausgestellt, dass die Krankenkassen dem ausdrücklichen politischen Willen nach einer flächendeckenden Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung noch nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Genau an diesem Punkt setzt der Antrag Holetscheks an. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Finanzierung durch die Kostenträger verbessert und in ausreichendem Maße gewährleistet wird. 

Laut Dr. Nuscheler haben die Kreiskliniken Unterallgäu mit ihren Standorten Mindelheim und Ottobeuren, als erste Klinik in Deutschland, bereits im Frühjahr einen Antrag auf Anerkennung eines externen palliativmedizinischen Konsildienstes im Rahmen des Fachprogramms Palliativversorgung in Krankenhäusern gestellt. Konkret soll dabei den Kreiskliniken Unterallgäu dieser Konsildienst über eine Weiterentwicklung der Pallium gGmbH mit seinem SAPV-Team – der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung des Landkreises Unterallgäu – als externe Leistung zur Verfügung gestellt werden. 

Die Stoßrichtung des Antrags ist auch laut Franz Huber, Vorstand der Kreiskliniken Unterallgäu, absolut richtig: „Der Bedarf ist zweifelsohne da und wir brauchen, um eine intensivierte Betreuung der Betroffenen am Lebensende gewährleisten zu können, eine ausreichende Finanzierung palliativmedizinischer Konsildienste“.

Auch Vorsitzender des Verwaltungsrates, Landrat Hans-Joachim Weirather, bestätigt die Notwendigkeit eines solchen Konsildienstes: „Die ganzheitliche Versorgung der Menschen im Landkreis, gerade wenn es dem Lebensende zugeht, liegt uns sehr am Herzen. Wir sind froh, dass Klaus Holetschek als Mitglied des Bayerischen Landtages das Ansinnen der Kreiskliniken Unterallgäu unterstützt.“ 

Foto: Kreiskliniken Unterallgäu.