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01.03.2018 | Pressemeldung

Leerstehende Asylunterkünfte können untervermietet werden

Memmingen/München. Auf Antrag der beiden Landtagsabgeordneten Klaus Holetschek und Dr. Hans Reichhart (beide CSU) können künftig leerstehende Asylbewerberunterkünfte durch Landkreise untervermietet werden. Einen entsprechenden Beschluss hat heute der Sozialausschuss des Bayerischen Landtags gefasst.



„In ganz Bayern gibt es zahlreiche Asylunterkünfte die 2015 und 2016 schnell angemietet werden mussten. Seitdem die Flüchtlingsströme massiv nachgelassen haben, stehen viele dieser dezentralen Unterkünfte leer. Bei der angespannten Wohnungssituation in allen Teilen Bayerns ist das nicht nachvollziehbar“, so der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek. Dr. Hans Reichhart bekräftigt: „Vor zwei Jahren wurden oft lange Mietverträge abgeschlossen. Die jetzt leerstehenden Unterkünfte sollten zumindest zur Refinanzierung der Asylkosten herangezogen werden. Wir können hier einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsfrage leisten und gleichzeitig einen Teil der Ausgaben für Flüchtlinge decken“.

Konkret konnten die beiden Abgeordneten erreichen, dass die bayerischen Landräte ermächtigt werden, bestehende dezentrale Unterkünfte für andere Zwecke zu nutzen. „Jetzt gilt es die teils langen Hauptmietverträge bestmöglich zu nutzen! Den Menschen ist es nicht vermittelbar, dass Unterkünfte mittlerweile leer stehen und andererseits Wohnraum dringend benötig wird“, betonen die beiden Abgeordneten. „Mit der Möglichkeit zur Untervermietung geben wir den betroffenen Landkreisen endlich Handlungsspielraum zurück. Damit können Probleme vor Ort und vor allem unbürokratisch gelöst werden“. Foto: Fotolia.