München. Die zuschussfähigen Kosten für Kinderhospize sollen konkretisiert werden. Ein entsprechender Antrag auf Initiative des Landtagsabgeordneten Klaus Holetschek wurde diese Woche beim Landtagsamt eingereicht. „Wir müssen die Kinderhospize weiter stärken, dies hängt auch mit einer verlässlichen, transparenten und nachhaltigen Mittelausstattung zusammen“, so Holetschek, der auch Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags ist.

In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert sich bei den Kostenträgern für eine Konkretisierung der zuschussfähigen Kosten einzusetzen und die Selbstverwaltung auf Bundesebene um Klärung der Frage zu bitten, was bundesweit zuschussfähige Kosten im Sinne des Gesetzes für Kinderhospize sind. Darüber hinaus soll ein Runder Tisch mit den Kranken- und Pflegekassen sowie den Kinderhospizen initiiert werden, um anstehende Probleme zu besprechen und zu lösen sowie zu prüfen, wie Kinderhospize langfristig und nachhaltig gestärkt werden können.
Holetschek: „Das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach musste sich zum Beispiel in den letzten sieben Jahren zu 70-80 Prozent über Spenden – überwiegend aus der Region – finanzieren, da nicht geklärt ist, bei welchen der tatsächlich anfallenden Kosten es sich um zuschussfähige Kosten im Sinne des Gesetzes handelt.“ Dies sei vor allem für die verantwortlichen Anbieter und Betreiber ein gro-ßer Unsicherheitsfaktor und daher kein befriedigender Zustand. Die Klärung der Frage, was denn nun tatsächlich zuschussfähige Kosten im Sinne des Gesetzes für Kinderhospize sind, ist daher „längst überfällig“, so Klaus Holetschek.
Bildunterschrift:
Hausleiterin Anita Grimm im Gespräch mit dem Landtagsabgeordeten Klaus Holetschek und Gesundheitsministerin Melanie Huml im Fahnengarten des Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach im Sommer 2014. Foto: Waltl-Jensen/Kinderhospiz St. Nikolaus