Klaus Holetschek

Verkehrsprojekte im Landkreis: Holetschek und Nüßlein geben Priorisierungsliste des Bundes bekannt

16.03.2016, 08:28 Uhr | Pressemeldung

Der in Teilen für den Landkreis Unterallgäu zuständige CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein sowie sein CSU-Landtagskollege Klaus Holetschek haben jetzt die Priorisierungsliste des Bundesverkehrsministeriums für die Verkehrsprojekte im Landkreis Unterallgäu im Rahmen des sogenannten „Bundesverkehrswegeplans“ bekanntgegeben. 
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Darunter sind auch drei Projekte aus dem Landkreis in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden und haben damit Aussicht, tatsächlich realisiert zu werden.Wie Nüßlein und Holetschek in einer Pressemitteilung erläutern, ist der Bundesverkehrswegeplan „so etwas wie der Masterplan“ des Bundes für die Bauprojekte in seinem Verantwortungsbereich. Darin wird der Rahmen der anstehenden Investitionen des Bundes in seine Verkehrsinfrastruktur von 2016 bis 2030 abgesteckt - für den Erhalt der Substanz, aber auch für den Neu- und Ausbau von Straßen, Schienen- und Wasserwegen. Je nach Bewertung des Bundesverkehrsministeriums werden die von den Ländern vorgeschlagenen Projekte im Wesentlichen kategorisiert in den „vordringlichen Bedarf“, in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und in den „weiteren Bedarf“. Kriterien sind dabei vor allem Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit, also das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Erstmals wurde jetzt die Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeführt, wie Nüßlein erklärt: „Diese Einstufung bedeutet, dass das Projekt aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll ist. Die Länder haben damit die Möglichkeit, die Planungen bis zum sogenannten „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort die Weichen dafür gestellt werden, dass es - allerdings bei entsprechender Finanzlage - zum Bau kommt. Auch wenn für diese Projekte zumindest nach jetziger Prognose möglicherweise keine Mittel bis 2030 bereitgestellt werden. Die besten Chancen haben natürlich die Vorhaben im vordringlichen Bedarf.“ so der CSU-Bundestagsabgeordnete.
 
In den „vordringlichen Bedarf“ der Vorschlagsliste des Bundesverkehrsministeriums haben es aus dem Landkreis Unterallgäu folgende Projekte geschafft:
 
- B 16, Ortsumfahrung Pfaffenhausen (2-streifiger Neubau);
- B 16, Ortsumfahrung Hausen (2-3-streifiger Neubau);
- Ausbau/Elektrifizierung der Bahnstrecke Ulm - Friedrichshafen - Lindau (Südbahn).
 
Im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sind:
 
- A 7, Anschlussstelle Illertissen - Anschlussstelle Memmingen-Süd (Erweiterung auf 6 Fahrstreifen);
- B 300, Ortsumfahrung Heimertingen.
Im „weiteren Bedarf“ sind diese Projekte aus dem Landkreis Unterallgäu:
- B 300, Ortsumfahrung Boos/Niederrieden;
- B 300, Ortsumfahrung Winterrieden;
- B 300, Ortsumfahrung Babenhausen;
- B 300, Ortsumfahrung Kettershausen;
- B 300, Ortsumfahrung Ebershausen.
 
Auch wenn sich die CSU-Politiker Nüßlein und Holetschek freuen, dass es diese Vorhaben in den „vordringlichen Bedarf“ geschafft haben, verweisen die Abgeordneten gleichzeitig darauf, dass damit noch keine Projektdetails wie Linienführung einer Straße oder Lärmschutzmaßnahmen beschlossen
seien. Auch die Finanzierung sei damit nicht geregelt. Das sei Gegenstand weiterer Planungs- und Verwaltungsverfahren, die als nächste Schritte angegangen werden müssten. Nachdem die Bundesregierung nach einer sechswöchigen Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (online über www.bmvi.de ) und nach einer eventuell notwendigen Überarbeitung auf Basis der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung die sog. „Ausbaugesetze“ auf Basis dieses überarbeiteten Bundesverkehrswegeplans mit den dazugehörigen sog. „Bedarfsplänen“ beschlossen haben werde, würden diese Ausbaugesetze zur parlamentarischen Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Letztlich entscheide der Bundestag verbindlich darüber, welche Verkehrsprojekte in Deutschland mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Dabei könne es im parlamentarischen Verfahren noch zu vereinzelten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen, vom Bundesverkehrsministerium eingebrachten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans kommen. „Dann geht es weiter mit der Detailarbeit. Die Einstufung im Bundesverkehrswegeplan ist zwar eine wichtige Weichenstellung. Aber das heißt noch lange nicht, sich zurückzulehnen und auf den Spatenstich zu warten.“, betonen Nüßlein und Holetschek.