Klaus Holetschek

Ausschreibung von Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

04.04.2016, 11:09 Uhr | Pressemeldung

Holetschek: „Der Patient darf nicht die Zeche zahlen“

Memmingen. Nach dem Motto „Wir bringen Hilfen“ bietet das Sanitätshaus Zelt seit mehr als 20 Jahren Erfahrung, qualitative und freundliche Beratung und hochwertige Produkte rund um Rehabilitation und Wohlbefinden. Der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek, stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion, hat sich bei einem Besuch vor Ort ein Bild über die wichtige und herausfordernde Arbeit der Hilfsmittelversorger gemacht. 

„Wir in Memmingen sind gut aufgestellt, jedes Sanitätshaus steht jedoch unter enormem wirtschaftlichen Druck, kämpft um die Marktstellung oder sucht nach Möglichkeiten, die Position weiter zu festigen und auszubauen“, so der langjährige Geschäftsführer Hermann Zelt. Entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit haben die Krankenkassen seit dem Jahr 2009 die Möglichkeit über den Weg der Ausschreibung mit Leistungserbringern Verträge zur Hilfsmittelversorgung abzuschließen. „Das hat die Situation sowohl für die Patienten als auch für die Leistungserbringer verschlechtert“, so Klaus Holetschek. 

Badewannenlift aus Dortmund, Inkontinenzmaterial aus Berlin 

Mit Einführung dieser gesetzlichen Regelung ist der Anteil der Hilfsmittel, den Krankenkassen über Ausschreibungsverfahren beziehen, deutlich angestiegen. Damit einher geht ebenfalls eine Zunahme an Beschwerden über die mangelnde Qualität einiger Produkte. „Dies zeigen auch zahlreiche Petitionen“, so Klaus Holetschek. Die Beschwerden beziehen sich auf qualitativ minderwertige Hilfsmittel, die den Patienten häufig unkoordiniert und nicht termingerecht von verschiedenen Leistungserbringern aus dem gesamten Bundesgebiet geliefert werden. Holetschek: „Beispielsweise kommt der Badewannenlift von einer Firma aus Dortmund, der Toilettenstuhl aus Sigmaringen, das Inkontinenzmaterial aus Berlin und das Pflegebett aus Gütersloh“. Aufgrund der niedrigen Preise, die Ausschreibungsgewinner für ihre Produkte ansetzten, kann oft der geforderte Qualitätsanspruch für Hilfsmittel teilweise nicht mehr gewährleistet werden. Für die Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige ergibt sich daraus die Konsequenz, die Mehrkosten für ein qualitativ annehmbares Produkt aus der eigenen Tasche zu bezahlen. „Am Ende zahlt der Patient die Zeche“, so Klaus Holetschek. Durch die Ausschreibungspraxis werden zum Teil auch regionale mittelständische Strukturen im Sanitätsfachhandel geschwächt mit der Folge, dass mitunter Beratung und Service darunter leiden. Insofern kann die Qualität und die wohnortnahe Versorgung bei Vertragsabschlüssen eher eingehalten werden. 

Antrag zur Stärkung der qualitativen Hilfsmittelversorgung

Ein kürzlich von Klaus Holetschek initiierter Antrag zur Stärkung der qualitativen Hilfsmittelversorgung ist im federführenden Gesundheits- und Pflegeausschuss einstimmig beschlossen worden. Der Antrag zielt darauf ab, eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung auch in unserer Region weiter auf bewährtem Niveau zu gewährleisten und die Versicherten nicht durch Zuzahlungen finanziell zu überfordern. Der Antrag drängt darauf, dass hier eine Änderung und Präzisierung im Gesetz erfolgt und der Vorrang der Vertragsabschlüsse vor möglichen Ausschreibungen angestrebt wird. Ausschreibungen sind ein probates und bewährtes Wettbewerbsinstrument. „Die Ausschreibungspraxis darf allerdings nicht die bedarfsgerechte Versorgung gefährden und das Sachleistungsprinzip aushöhlen und die Versicherten durch Zuzahlung finanziell überfordern“, so der Landtagsabgeordnete. 

Erfreulich ist laut Klaus Holetschek die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis anzuheben. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ankündigungen alleine reichen allerdings nicht. Entscheidend ist, dass die Versicherten tatsächlich die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigen. Das heißt: Sie müssen qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Das war bislang in vielen Fällen ganz klar nicht der Fall". Foto: Johannes Wiest.