Klaus Holetschek

Zugang zu Rehamaßnahmen wird einfacher

26.04.2016, 14:42 Uhr | Pressemeldung

Abschaffung des Bürokratiemonsters „Muster 60“

Die Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist seit April 2016 einfacher. Dies teilte der Memminger Landtagsabgeordnete in einer Pressemeldung mit. Das umständliche und zeitraubende zweistufige Verfahren ist abgeschafft. Das Formular 60 zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten, laut Holetschek gewissermaßen „der Antrag auf den Antrag“, entfällt. 
Die Verordnung erfolgt nunmehr direkt und ohne Umwege auf dem neuen und vereinfachten Formular 61“, so der Abgeordnete, der sich als stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag mit einem Antrag vehement für eine Entbürokratisierung bei der Beantragung von Rehamaßnahmen eingesetzt hat. 
 
Brauchen mehr Kinder- und Jugendrehamaßnahmen
 
„Wenn bereits die Beantragung kompliziert und der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch und mit offenem Ausgang ist, dann darf man sich nicht wundern, dass Ärzte und Eltern beispielsweise auch im Bereich Kinder- und Jugendrehamaßnahmen teilweise gar keine Anträge mehr gestellt haben“, so Klaus Holetschek. Dass es sich hierbei um eine fatale Fehlentwicklung handelte, wurde dem Abgeordneten von führenden Rehakliniken für Kinder- und Jugendliche wie beispielsweise der Alpenklinik Santa Maria in Bad Hindelang/Oberjoch bestätigt. „Angesichts einer Zunahme an chronischen Erkrankungen und der steigenden Lebenserwartung brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Kinder- und Jugendrehamaßnahmen“, so Holetschek.
 
Alle Vertragsärzte können Rehabilitation verordnen
 
Neben der jetzt erreichten vereinfachten Antragsstellung dürfen zudem auch alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation zulasten der GKV verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Bislang mussten Patienten zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation die Vertragsärzte aufsuchen, die zwar über eine Qualifikation verfügen, aber die Lebensumstände der Patienten im Zweifelsfall nicht kannten. „Das war weltfremd und umständlich“, so Holetschek. Durch die Abschaffung des Bürokratiemonsters Muster 60 und der Tatsache, dass nunmehr auch alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen können, wird der Zugang zu Rehamaßnahmen einfacher. „Das ist eine gute Nachricht für alle, die eine medizinische Reha etwa zur Schmerzreduktion oder zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit benötigen und einen Antrag stellen möchten“, so Klaus Holetschek.